Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Priorität

Führer/Innen von Wetterau auf Touren möchten vorrangig ihren Gästen einen angenehmen, stressfreien Tag bzw. eine Veranstaltung bereiten. Abhängig hierzu ist die Zusammensetzung der Gruppe bzw. der Teilnehmer. Diesem Ziel wird er/sie Wissensvermittlung, Laufgeschwindigkeit etc. unterordnen. Natürlich gilt es, jedem Einzelnen gerecht zu werden, die Gesamtgruppe hat aber Priorität.

1. Anzeige bei nicht gebuchten Touren

Bei Unstimmigkeiten bzgl. Presseankündigung zählt die in den Medien veröffentlichte Meldung vor dem Jahresprogramm und dem Internet-Auftritt.

2. Abweichungen vom Programm oder der Strecke

Auf Grund von verkehrsbedingten, gruppenspezifischen Problemen können Abweichungen von der Route oder dem Ablauf erfolgen. Führer/Innen werden nach ihrer Verantwortung entscheiden. Bei Abweichungen aufgrund gruppendynamischer Abläufe oder Wünsche, entscheidet die Mehrheit.

3. Kleidung/Ausrüstung

Die Teilnehmer haben wetter- und sicherheitsgerechte Kleidung zu tragen. Ihre Ausrüstung und ihr Verkehrsmittel müssen der Straßenverkehrsordnung entsprechen.

4. Verspätungen

Grundsätzlich gilt sowohl für Teilnehmer wie Führer/Innen 15 Minuten Karenzzeit. Im Falle einer Verspätung der Gruppe sind die Führer/Führerinnen nicht verpflichtet, die versäumte Zeit nachzuholen.

5. Buchung und Vertragsschluss

Mit seiner schriftlichen Buchung bietet der Vertragspartner, im Folgenden Auftraggeber genannt, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Serviceleistung von Wetterau auf Touren per E-Mail bestätigt wird.

6. Zahlung

Die Bezahlung der Serviceleistung erfolgt sofort nach Buchung per Bankeinzug oder Kreditkartenzahlung ohne jeden Abzug, es sei denn andere verbindliche Vereinbarungen wurden zwischen Wetterau auf Touren und Auftraggeber einvernehmlich getroffen.

7. Leistungsänderungen und Leistungsbeschreibung

Der Umfang der vertraglichen Serviceleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung via E-Mail von Wetterau auf Touren. Zusätzliche Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Wetterau auf Touren.

Das Wegfallen einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht von Wetterau auf Touren zu vertreten sind. Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch Wetterau auf Touren zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Wetterau auf Touren ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Wetterau auf Touren dem Auftraggeber eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

8. Rücktritt durch den Auftraggeber

8.1 Stornierungen: Bis zu 72 Stunden vor dem Termin kann die Teilnahme durch den Auftraggeber per E-Mail oder Fax kostenfrei storniert werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung mindestens 72 Stunden vor dem Termin bei Wetterau auf Touren. Danach wird eine Stornierungsgebühr von 50% des vereinbarten Preises erhoben. Erfolgt keine Absage oder erst am Tag der Führung wird der volle Preis in Rechnung gestellt. Allerdings kann die Teilnahme jederzeit auf dritte Personen übertragen werden.

Hinweis: Unter schlechtem Wetter verstehen wir absehbarer Dauerregen, keine kurzen Regenschauer. Auch zu große Hitze, bei Touren im offenen Gelände bei wenig Sonnenschutz, zählt auch dazu!

8.2 Umbuchungen: Fest eingebuchte Termine können gegen eine einmalige Umbuchungsgebühr von 5 € innerhalb desselben Themas verschoben werden. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Umbuchungserklärung mindestens 72 Stunden vor dem Termin bei Wetterau auf Touren via E-Mail oder Fax. Alle Umbuchungen die nach Ablauf der 72 Stunden-Frist eingehen, müssen vom Auftraggeber voll gezahlt werden und sind nicht mehr umbuchbar.

9. Rücktritt und Kündigung von Wetterau auf Touren als Unternehmer

Der Unternehmer kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

  1. Aufgrund Einwirkung höherer Gewalt.
  2. Aufgrund von Straßensperrungen, z. B. bei Öffentlichen Veranstaltungen und Straßenfesten.
  3. Wegen plötzlicher Krankheit eines Stadtführers (in diesem Fall wird sich Wetterau auf Touren nach Möglichkeit um Ersatz kümmern). Darüber wird der Auftraggeber unverzüglich unterrichtet.
  4. Wenn der Auftraggeber oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Führung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stören oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
  5. Wenn der Auftraggeber die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
  6. Wegen unzureichender Teilnehmerzahl. Der Termin kann in diesem Fall bis zu 72 Stunden vor Beginn via E-Mail abgesagt werden.

Die Teilnahmegebühr wird dem Auftraggeber (außer bei einer Vertragskündigung gemäß Punkt 4 oder 5) voll und unverzüglich erstattet.

10. Preise und Leistungen

Die im Angebot angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person.

11. Kinder

Bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres können Kinder kostenfrei an den klassischen Führungen teilnehmen, jedoch sind sie von jeglichen Gastro-Leistungen ausgeschlossen. Ab dem 9. Lebensjahr sind Kinder in jedem Fall zahlungspflichtig. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Führungen für Kinder geeignet sind. Bitte erfragen Sie die Eignung der jeweiligen Führung vor Ihrer Buchung.

12. Sonderbuchungen

Nach erteilter Auftragsbestätigung seitens des Kunden, kann die Sonderführung mit folgenden Ausfallgebühren storniert werden:

Sollte am Veranstaltungstag die durch die Auftragsbestätigung vereinbarte und bestätigte Teilnehmerzahl unterschritten werden, können wir Ihnen im Nachhinein keine Gebühren für nicht erschienenen Teilnehmer gutschreiben. Die finale Teilnehmerzahl, teilen Sie uns bitte spätestens 14 Tage vor Eventsbeginn schriftlich mit. Zusätzlich erschienene Teilnehmer werden wir Ihnen nach dem Event in Rechnung stellen.

13. Haftung

Wetterau auf Touren haftet als Unternehmer für die gewissenhafte Vorbereitung der gebuchten Serviceleistung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Wetterau auf Touren haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Anbieter vermittelt werden (z. B. Bahn-, Bus- oder Taxifahrten, Eintritt zu kostenpflichtigen Einrichtungen, Restaurantbesuche etc.), und andere, die in der Serviceleistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, und auch nicht für Schäden aus solchen Fremdleistungen.

Für Schäden, die nicht Leben, Körper oder die Gesundheit betreffen, haftet Wetterau auf Touren nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Bei Schäden, die durch Kinder verursacht werden, gilt die allgemeine Aussage: Eltern haften für ihre Kinder!

14. Datenschutz

Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung des Vertrages notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Friedberg.

Streitbeilegungsverfahren

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl

Internet: www.verbraucher-schlichter.de